Tragwerksplanung
Leistungen der Tragwerksplanung sind die statische Fachplanung für die Objektplanung, Gebäude und Ingenieurbauwerke.
Das Tragwerk bezeichnet das statische Gesamtsystem der miteinander verbundenen, last abtragenden Konstruktionen, die für die Standsicherheit von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Traggerüsten bei Ingenieurbauwerken maßgeblich sind.
- Besondere Grundlagen des Honorars
- Das Leistungsbild der Tragwerksplanung
- Honorare für Grundleistungen bei Tragwerksplanungen
- Informationen zur Beauftragung
Bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen sind 55 Prozent der Baukonstruktionskosten und 10 Prozent der Kosten der technischen Anlagen anrechenbar.
Die Grundleistungen der Tragwerksplanung für Gebäude werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare aufgeteilt:
- Grundlagenermittlung mit 3 Prozent
- Vorplanung mit 10 Prozent,
- Entwurfsplanung mit 15 Prozent,
- Genehmigungsplanung mit 30 Prozent,
- Ausführungsplanung mit 40 Prozent,
- Vorbereitung der Vergabe mit 2 Prozent.
Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die aufgeführten Grundleistungen der Tragwerksplanungen sind in der Honorartafel in der HOAI festgesetzt.
Bei der Beauftragung unserer Fachplaner achten wir hier besonders darauf, dass die statischen Berechnungen auch im Sinne unserer Bauherren sehr wirtschaftlich ausgeführt werden.